Hebbelschule Wiesbaden
Die Grundschule im Dichterviertel

Corona

Aufhebung der verbliebenen Regelungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb

Mit Ihrem Schreiben vom 29.03.2023 setzt die Hessische Landesregierung eine erfreuliche Zäsur und beendet alle pandemiebedingten Besonderheiten

Da alle Corona-Maßnahmen am 8. April 2023 auslaufen und auch die Schutzverordnung am 7. April 2023 außer Kraft tritt, werden alle verbliebenen Regelungen mit Wirkung vom Samstag, dem 8. April 2023, aufgehoben.

Nachdem die Pandemie über drei Jahre den Schul- und Unterrichtsbetrieb maßgeblich und nachteilig beeinflusst hat, kann nun zur Normalität zurückgekehrt werden.   

Weitere Informationen entnehmen Sie dem Schulschreiben.

Änderung der Bestimmung zur Absonderungspflicht 

Mit Stand 22.11.2022 hat die Hessische Landesregierung coronabedingte Einschränkungen zurückgenommen. 

Ab Mittwoch, den 23. November 2022, entfällt in Hessen die Absonderungspflicht für Corona-Infizierte. Anstelle der Absonderungspflicht, gilt nun nur noch eine dringende Empfehlung, sich freiwillig abzusondern

Positiv Getestete, die sich nicht absondern sind verpflichtet, Mund und Nase durch eine medizinische oder eine FFP2-Maske zu bedecken.

Weitere Infos können Sie dem Schulschreiben entnehmen. 


Hygieneplan 11.0 und Wegweiser für das Schuljahr 2022/2023 

Mit Stand vom 10.11.2022 hat das Hessische Kultusministerium den "Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen" erlassen und auch einen "Wegweiser zum Umgang mit Corona an Schulen (...)" veröffentlicht. Der Hygieneplan 11.0 löst alle Maßnahmen mit Stand Mai 2022 ab. 

Das Wichtigste auf einen Blick: 

  • an alle Schüler:innen und Mitarbeiter:innen werden Antigen-Selbsttests im 5-er Päckchen für die häusliche     Selbsttestung ausgegeben
  • im Falle eines positiven Antigen-Selbsttests, muss sich unabhängig vom Impfstatus in häusliche Isolation begeben und ein PCR-Test durchgeführt werden 

     1. im Falle eines positiven PCR-Tests
    

       - bleibt die infizierte Person fünf Tage lang in Isolation - gerechnet ab dem Tag des positiven Antigen-Selbsttests      

       - der Schulbesuch wird für die Dauer der Isolationspflicht ausgesetzt

       - eine Freitestung ist nach Ablauf der fünf Tage nicht notwendig

       - bestehen weiterhin Krankheitssymptome, wird empfohlen, die Isolation fortzusetzen, bis mindestens 48 Stunden    
          keine Symptome auftreten. Die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht entfällt nur in den ersten 48 Stunden. 


    2. im Falle eines negativen PCR-Tests endet die Isolationspflicht umgehend

Sie möchten sich weiterführend informieren? Den Hygieneplan 11.0 finden Sie hier. Den Wegweiser finden Sie hier.


Planungen des Kultusministeriums zum Schulbeginn 05.09.2022

Alle Länder sind sich in der Kultusministerkonferenz einig, dass auch das kommende Schuljahr 2022/23 im schulischen Regelbetrieb und in der zurückgewonnenen Normalität beginnen soll, soweit dies infektiologisch vertretbar ist. Das schulische Leben mit all seinen unterrichtlichen wie außerunterrichtlichen Angeboten soll weiterhin umfassend möglich sein.
Um den Schulbetrieb nach den Sommerferien sicher zu gestalten, werden bis auf Weiteres nach wie vor die grundlegenden Hygieneregeln wie regelmäßiges Lüften, regelmäßiges Händewaschen und die Husten- sowie Niesetikette einzuhalten sein. Zudem beginnt das neue Schuljahr 2022/2023 ab Montag, den 5. September 2022, mit zwei Präventionswochen, vorbehaltlich der weiteren Entscheidungen auf Bundes- und Landesebene. Während der beiden Präventionswochen werden allen Schüler:innen pro Woche drei Antigen-Selbsttests für eine freiwillige Testung zu Hause angeboten.
Das freiwillige Tragen einer Maske bleibt weiter möglich. Im Fall einer Infektion wird empfohlen, in der betroffenen Klasse oder Lerngruppe für den Rest der Woche freiwillig medizinische Masken zu tragen.
Weiteres ist dem Ministerschreiben zu entnehmen. Das Elternschreiben des Kultusministers Prof. Dr. Lorz zur aktuellen Planungen zum Schulbeginn am 5. September v. 18.07.2022 finden Sie hier .


Hygieneplan 10.0 und Schul- und Unterrichtsbetrieb ab 02.05.2022

Wie angekündigt informierte Prof. Dr. Lorz mit dem Ministerschreiben v. 28.03.2022 zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 04.04.2022. Die Maskenpflicht entfällt seit 04.04.2022, alle dürfen jedoch weiter  eine Maske tragen, die darauf Wert legen. An den Aufstellplätzen und Pausenbereichen wird festgehalten.

Mit dem Ministerschreiben v. 28.04.2022 stellt Prof. Dr. Lorz weitere Lockerungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 02.05.2022 vor.

Das Elternschreiben des Kultusministers Prof. Dr. Lorz zum Schul- und Unterrichtsbetrieb v. 28.04.2022 finden Sie  hier .

Der neue Hygieneplan Corona für Schulen in Hessen tritt am 02.05.2022 in Kraft. Den Hygieneplan 10.0 finden Sie  hier.

Schulisches Hygienekonzept:

Ab 02.05.2022 finden keine schulischen Antigen-Selbsttests mehr in der Schule statt. Alle Schüler:innen und Mitglieder des Kollegiums erhalten die Möglichkeit sich zuhause wöchentlich 2x selbstverantwortlich zu testen, um so einen Beitrag zum Infektionsschutz zu leisten. Die Ausgabe der Antigen-Selbsttests erfolgt freitags über die Klassenleitung in einem Päckchen von 5 Antigen-Selbsttests. Die ersten Ausgabetermine sind: 29.04.2022. Wir empfehlen die Tests montags und donnerstags zu Hause durchzuführen.

Der Sport- und Musikunterricht darf wieder vollumfänglich angeboten werden. 

Auf die Hand- und Niesetikette wird auch nach dem 02.05.2022 Wert gelegt. Mit Eintritt in das Schulhaus, nach den Bewegungspausen und vor dem Frühstück waschen sich alle die Hände gründlich mit Seife.

Besucher müssen sich vor Eintritt in das Schulhaus im Sekretariat oder bei der Lehrkraft anmelden. Eltern der Schülerbetreuung nutzen möglichst den Seiteneingang.

Das schulinterne Hygienekonzept gültig ab 02.05.2022 finden Sie  hier .

Das Schreiben des Kultusministers Prof. Dr. Lorz zum Schul- und Unterrichtsbetrieb v. 28.03.2022 finden Sie hier .

Die Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung (CoBaSchuV) gültig ab 01.10.2022 finden Sie  hier.

 

Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab 07.03.2022

Seit dem 22.02.2022 gilt eine neue Coronaschutzverordnung, damit ändern sich die Testvorgaben in den Schulen:

Nach einem positiven Coronafall in einer Klasse müssen sich die Schüler:innen nur noch sieben Tage täglich testen bzw. einen negativen Testnachweis vorlegen. In der übrigen Zeit bleibt es bei drei verpflichtenden Tests pro Woche (Mo/Mi/Fr) für ungeimpfte Schüler:innen. Vollständig geimpften oder genesenen Schüler:innen wird weiterhin eine freiwillige Teilnahme an den Testungen angeboten.

Genesene Schüler:innen sind nach der Freitestung am 7. Tag mittels Nukleinsäurenachweis für eine Woche von der Teilnahme am schulischen Testkonzept befreit, um falsch positive Ergebnisse zu vermeiden. Diese Befreiung gilt nicht für Freitestungen mittels Antigen-Schnelltest oder eine reguläre Beendigung der Isolation nach 10 Tagen.

Es findet weiterhin Präsenzunterricht nach dem Stundenplan der Klassen statt.

Gemäß dem Drei-Stufen-Plan der Landesregierung entfällt ab Montag, den 07.03.202 die Maskenpflicht am Sitzplatz.

Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske besteht weiterhin bis 01.04.2022 im Schulgebäude, im Flur, in den Toiletten, in den Sportumkleiden und beim Gang an die Tafel oder durch den Klassenraum. Alle Kinder haben bitte eine Ersatzmaske dabei. 

Das Kultusministerium beabsichtigt zum 21.03.2022 keine kurzfristigen Änderungen im Schul- und Unterrichtsbetrieb vorzunehmen. Mit Blick auf die aktuelle pandemische Lage und um die Schulgemeinden frühzeitig zu informieren, soll die vom Bund voraussichtlich gewährte Übergangszeit ausgeschöpft werden.

Die CoSchV gültig ab 20.03.2022 finden Sie  hier

Die Corona-Kinderregeln gültig ab 07.03.2022 finden Sie  hier

Die Quarantäne-Regelungen gültig ab 22.02.2022 finden Sie  hier.

Zur Pressemitteilung der Landesregierung geht es  hier.

Das Schreiben des Kultusministers Prof. Dr. Lorz zum Schul- und Unterrichtsbetrieb v. 16.03.2022 finden Sie  hier .

Das Schreiben des Kultusministers Prof. Dr. Lorz zum Schul- und Unterrichtsbetrieb v. 23.02.2022 finden Sie  hier .


Testhefte für Schüler:innen im Schuljahr 2021/22 

Bis 29.04.2022 haben sich die Schüler:innen im Unterricht selbst getestet unter Anleitung der Lehrkräfte. So konnten Infektionsketten unterbrochen werden. Vielen Dank für das Engagement des Kollegiums, die Zustimmung der Eltern und die Tapferkeit unserer Schüler:innen.

Das Testheft wird ab 29.04.2022 von der Klassenleitung aufbewahrt, da diese vorerst nicht weiter genutzt werden. Ab 02.05.2022 können sich die Kinder und Lehrkräfte zuhause testen und erhalten von der Hebbelschule 2 Antigen-Selbsttests pro Woche.

Informationen zur Nutzung der schulischen Testhefte finden Sie  hier .



Infektionsschutzregelungen in Hessen ab 25.11.2021

Ab Donnerstag, den 25.11.2021 gilt wieder Maskenpflicht am Sitzplatz, um allen Beteiligten größtmöglichen Schutz zu geben. Die Testtage sind Montag, Mittwoch, Freitag.

Eltern, die aus Infektionsschutzgründen keinen Präsenzunterricht für ihr Kind wünschen, können über die Schulleitung einen formlosen, schriftlich Antrag zur Teilnahme am Distanzunterricht stellen. Kinder, die am Distanzunterricht teilnehmen, erhalten über die Klassenleitung einen individuellen Wochenplan. Termine zur Übergabe und Kontrolle der Materialien sowie Absprachen zur Leistungsfeststellung stimmt die Klassenleitung mit der Familie ab.


Unter folgendem Link sind Antworten zu aktuellen Fragen im Bezug auf Schule und Corona zu finden:

https://kultusministerium.hessen.de/Schulsystem/Corona/FAQ-Corona

Aktuelle Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus in Hessen finden Sie hier: 

https://www.hessen.de/Handeln/Corona-in-Hessen


Neue Corona-Kinderregeln in Hessen ab 16.12.2021

Die neuen Corona-Kinderregeln in Hessen werden ab Freitag, den 16.12.2021 an der Hebbelschule umgesetzt.

Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt im gesamten Schulgebäude.

Die aktuellen Corona-Kinderregeln finden Sie hier.

Seit Montag, den 20.09.2021 werden die Bewegungspausen in Jahrgangskohorten durchgeführt. Dies hat die Pädagogische Konferenz am 15.09.2021 beschlossen.  Die Pausenzeiten finden nach den Pausen der MSS um 9:50-10:10 Uhr und 11:40-11:55 Uhr statt.

Die Frühstückspause findet in allen Klassen ab Montag, den 20.09.2021 im Klassenverband um 9:30 Uhr statt.

An den Aufstellplätzen wird weiterhin zum Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende festgehalten.

Wir bitten alle Eltern darum ihr Kind am Eingang Raabestraße oder Hebbelstraße zu verabschieden aus Gründen des Infektionsschutzes. Besucher:innen melden sich bitte weiter vor Eintritt in die Schule an.


Aufstellplätze Schuljahr 2021/22 haben weiter Gültigkeit

Alle Klassen werden morgens um 8:05 Uhr auf den Aufstellplätzen von ihren Lehrer*innen abgeholt und nach dem Unterricht dorthin wieder zurückgeführt.

Den Hebbel-Elternbrief zum Schuljahresende und Ausblick der Schulleitung vom 15.07.2021 finden Sie hier.



Das Präventions- und Eskalationskonzept v. 17.08.2021 ist zu beachten.


Corona-Regeln in 12 Sprachen und weitere Informationen hier

Aktuelle Informationen des Hessisches Kultusministeriums erhalten Sie  hier  .

Aktuelle Informationen der Stadt Wiesbaden erhalten Sie  hier .

Aktuelle Informationen der Hessischen Landesregierung erhalten Sie  hier  .

Aktuelle Informationen des HMSI erhalten Sie hier.


Infektionsschutz

Besucher müssen sich weiterhin anmelden.

Bitte verhalten Sie sich solidarisch und rücksichtsvoll. Es können nur Schüler/-innen und Mitarbeiter/-innen das Schulhaus betreten, die keinerlei Symptome des Coronavirus aufweisen und keinen Kontakt zu einer infizierten Person hatten.


Reiserückkehrer aus Risikogebieten

Alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten werden auf die gesetzlichen Quarantäneregelungen hingewiesen. Das negative Testergebnis ist der Hebbelschule nach Absprache über das Sekretariat vor Unterrichtsaufnahme vorzulegen.

Eine schriftliche Bestätigung der Wiederzulassung in der Schule ist erforderlich. Die Abgabe erfolgt bei der Klassenleitung.

Das Formular finden Sie hier.