Gremien
Schulelternbeirat
Der Schulelternbeirat an der Hebbelschule
„Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, die Gestaltung des Unterrichtswesens mitzubestimmen, […].“ So steht es in § 56 Absatz 6 der Hessischen Landesverfassung. Das Hessische Schulgesetz führt in § 101 weiter aus, dass die Mitbestimmung an den Schulen über die Einrichtung von Elternbeiräten gewährleistet wird... mehr erfahren
Daniela Schmidt ist seit dem Schuljahr 2019/20 Vorsitzende des Schulelternbeirats der Hebbelschule
Weiterführende Informationen...
- zur Elternmitbestimmung und -mitwirkung allgemein: http://leb-hessen.de/startseite/veroeffentlichungen/informationen-fuer-eltern
- zum Stadtelternbeirat Wiesbaden: www.steb-wiesbaden.de. Der Stadtelternbeirat setzt sich aus gewählten Vertretern der Wiesbadener Schulelternbeiräte zusammen.
- zum Landeselternbeirat Hessen: http://leb-hessen.de – er ist das demokratisch gewählte Gremium der Mitbestimmung aller Eltern minderjähriger Schüler in Hessen. Ihm gehören 19 Mitglieder aus der Elternschaft der zehn verschiedenen Schulformen an.
Arbeitsschwerpunkte der Elternmitwirkung
Schulkonferenz
Gemäß § 128ff. HSchG ist die Schulkonferenz in der Hebbelschule das gemeinsame Entscheidungsgremium von Lehrer/-innen, Eltern und Schulleitung. Um Unterschied zu Schulelternbeirat und zur Gesamtkonferenz beraten und entscheiden Eltern, Lehrkräfte und Schulleitung gemeinsam über entscheidende Fragen zum Bildungs- und Erziehungsauftrag gemäß Hessischen Schulgesetz. Die Schulkonferenz stellt sowohl ein wichtiges Instrument für die Weiterentwicklung der Hebbelschule als auch einen Beitrag zur Demokratisierung dar.
Mitglieder
Der Schulelternbeirat wählt fünf Elternvertreter/-innen aus der Schulelternschaft für die Dauer von zwei Jahren. Gewählt werden können alle Eltern, die ein Kind an der Schule haben. Das Amt des Elternvertreters ist keine Voraussetzung, um in die Schulkonferenz gewählt zu werden. Die Gesamtkonferenz wählt ebenfalls fünf Lehrer/-innen für die Dauer von zwei Jahren. Die Schulleiterin übernimmt den Vorsitz der Schulkonferenz. Eltern und Lehrkräfte wählen zusätzlich jeweils fünf Ersatzmitglieder.
Aufgaben
Die Schulkonferenz hat die Aufgabe den Zusammenhalt und das gemeinsame Wirken aller an Schule Beteiligten zu festigen, zu fördern und eine lebendige Erziehungsgemeinschaft zu entwickeln. Sie ist das Organ gemeinsamer Beratung und Beschlussfassung, in der Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und Schulleitung zusammenwirken. Sie berät alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten, vgl. § 128 Abs. 1 HSchG. Die Schulkonferenz kann einen wesentlichen Beitrag zur Gestaltung des Schullebens leisten und anderen Konferenzen gegenüber Empfehlungen aussprechen. In § 129 HSchG sind neun Punkte aufgelistet, über die die Schulkonferenz entscheidet.
Sitzungen in der Hebbelschule
Die Termine werden im Schuljahreskalender langfristig terminiert und veröffentlicht. Einmal im Schulhalbjahr lädt die Schulleiterin unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung ein. Die Sitzungen finden grundsätzlich um 19:00 Uhr im Lehrerzimmer statt. Die Ergebnisse werden protokolliert und in der nächsten Sitzung genehmigt. Die Protokolle schreiben wechselseitig Eltern und Lehrer/-innen.
Gremienbeschlüsse können seit 2022/23 auch digital eingeholt werden.