Hebbelschule Wiesbaden
Die Grundschule im Dichterviertel

Gremien

Schulelternbeirat

Der Schulelternbeirat der Hebbelschule

„Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, die Gestaltung des Unterrichtswesens mitzubestimmen, […].“ So steht es in § 56 Absatz 6 der Hessischen Landesverfassung. Das Hessische Schulgesetz führt in § 101 weiter aus, dass die Mitbestimmung an den Schulen über die Einrichtung von Elternbeiräten gewährleistet wird... mehr erfahren

Seit dem Schuljahr 2022/23 ist Herr Manuel Flügel der Vorsitzende des Schulelternbeirats der Hebbelschule. Vielen Dank für das Engagement! 

Weiterführende Informationen...

  • zur   Elternmitbestimmung und -mitwirkung allgemein: http://leb-hessen.de/startseite/veroeffentlichungen/informationen-fuer-eltern
  • zum Stadtelternbeirat Wiesbaden: www.steb-wiesbaden.de. Der Stadtelternbeirat setzt sich aus gewählten Vertretern der Wiesbadener Schulelternbeiräte zusammen.
  • Frau Charlotte von Opel engagiert sich im Schulelternbeirat der Hebbelschule als gewähltes Mitglied und ist zugleich die gewählte Sprecherin des Stadtelternbeirats für die Grundschulen. Anliegen können direkt an Frau von Opel unter grundschulen@steb-wiesbaden.de gerichtet werden.
  • zum Landeselternbeirat Hessen: http://leb-hessen.de – er ist das demokratisch gewählte Gremium der Mitbestimmung aller Eltern minderjähriger Schüler in Hessen. Ihm gehören 19 Mitglieder aus der Elternschaft der zehn verschiedenen Schulformen an.


Arbeitsschwerpunkte der Elternmitwirkung

Schule funktioniert nur gut, wenn sich alle Beteiligten einbringen und als Teil der Schulgemeinde verstehen. Das hohe Engagement der Eltern ist seit Jahren ein ganz besonderer Schatz in unserer Schule. Interessierte Eltern beteiligen sich nach Absprache mit der Klassenleitung ... mehr erfahren

 

 

Schulkonferenz

Gemäß § 128ff. HSchG ist die Schulkonferenz in der Hebbelschule das gemeinsame Entscheidungsgremium von Lehrer/-innen, Eltern und Schulleitung. Um Unterschied zu Schulelternbeirat und zur Gesamtkonferenz  beraten und entscheiden Eltern, Lehrkräfte und Schulleitung gemeinsam über entscheidende Fragen zum Bildungs- und Erziehungsauftrag gemäß  Hessischen Schulgesetz. Die Schulkonferenz stellt sowohl ein wichtiges Instrument für die Weiterentwicklung der Hebbelschule als auch einen Beitrag zur Demokratisierung dar.


Mitglieder

Der Schulelternbeirat wählt fünf Elternvertreter/-innen aus der Schulelternschaft für die Dauer von zwei Jahren. Gewählt werden können alle Eltern, die ein Kind an der Schule haben. Das Amt des Elternvertreters ist keine Voraussetzung, um in die Schulkonferenz gewählt zu werden. Die Gesamtkonferenz wählt ebenfalls fünf Lehrer/-innen für die Dauer von zwei Jahren. Die Schulleiterin übernimmt den Vorsitz der Schulkonferenz. Eltern und Lehrkräfte wählen zusätzlich jeweils fünf Ersatzmitglieder.


Aufgaben

Die Schulkonferenz hat die Aufgabe den Zusammenhalt und das gemeinsame Wirken aller an Schule Beteiligten zu festigen, zu fördern und eine lebendige Erziehungsgemeinschaft zu entwickeln. Sie ist das Organ gemeinsamer Beratung und Beschlussfassung, in der Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und Schulleitung zusammenwirken. Sie berät alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten, vgl. § 128 Abs. 1 HSchG. Die Schulkonferenz kann einen wesentlichen Beitrag zur Gestaltung des Schullebens leisten und anderen Konferenzen gegenüber Empfehlungen aussprechen. In § 129 HSchG sind neun Punkte aufgelistet, über die die Schulkonferenz entscheidet.


Sitzungen in der Hebbelschule

Die Termine werden im Schuljahreskalender langfristig terminiert und veröffentlicht. Einmal im Schulhalbjahr lädt die Schulleiterin unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung zur Schulkonferenz ein. Die Sitzungen finden grundsätzlich um 19:00 Uhr im Lehrerzimmer statt. Die Ergebnisse werden protokolliert und in der nächsten Sitzung genehmigt. Die Protokolle schreiben wechselseitig Eltern und Lehrer/-innen. 

Gesamtkonferenzen finden in der Zeit von 14-16:30 Uhr statt. Die Einladungen erfolgen fristgerecht mit Tagesordnung.

Gremienbeschlüsse können seit 2022/23 auch digital eingeholt werden.