Schulordnung
Durch Mitwirkung der Schulgemeinde und der Gremien ist die Schulordnung in den Schuljahren 2015/16 und 2016/17 vollständig überarbeitet worden. Es gibt zwei Fassungen: eine für die Hand der Kinder, und eine für die Hand der Eltern. Die Schulordnung für die Hand der Kinder geht den Schülerinnen und Schülern in den ersten Schulwochen des 1. Schuljahres zu. Im Laufe der Schulzeit wird diese anlass- und altersgemäß immer wieder von den Klassenleitungen zum Thema gemacht. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind über unsere Regeln, die von allen Kindern zu beachten sind.
Im Laufe des Schuljahres 2016-17 ist die Fassung für die Hand der Schulgemeinde erarbeitet worden, die wieder durch Mitwirkung von Eltern, Schüler/-innen, Kollegium und Gremien beraten und beschlossen wurde. Auf Beschluss der Schulkonferenz im März 2017 ist die Schulordnung für die Hand der Schulgemeinde ausschließlich online über die Schulwebsite einzusehen. Bitte bestätigen Sie uns die Kenntnisnahme der Schulordnungen schriftlich über einen vorbereiteten Rücklauf, den Sie von ihren Klassenleitungen über die Postmappe erhalten. Vielen Dank!
Aus Sicherheitsgründen ist das Abstellen von Rollern oder Fahrrädern im Schulhaus ab SJ 2023/24 verboten. Es wird empfohlen die Roller auf dem Hof an den vorgesehenen Ständern abzustellen und anzuketten.
Verbote zum Schutz der Schulgemeinde
Das Benutzen von Handys, Smartphones, Nintendos oder anderen technischen Geräten ist in der Hebbelschule verboten.
Bitte beachten Sie den Elternbrief vom Fachberater für Jugendmedienschutz des Staatlichen Schulamtes.
Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen wie z.B. Messer, Waffen, Sprays ist zum Schutz aller verboten. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können genannte Gegenstände abnehmen. Die Eltern müssen die angenommenen Gegenstände dann im Sekretariat abholen.