Hebbelschule Wiesbaden
Die Grundschule im Dichterviertel

Beurlaubung

In begründeten Situationen kann die Klassenleitung ihre Schülerinnen und Schüler bis zu zwei Tage beurlauben. Die Beurlaubung ist schriftlich bei der Klassenleitung zu beantragen.

Eine Beurlaubung vor den Ferien ist bei der Schulleitung anzumelden und nur in begründeten Fällen zulässig, z.B. als Maßnahme der vorbeugenden Gesundheitshilfe (Kur). Entsprechend begründete Anträge sind von den sorgeberechtigten Eltern 4 Wochen vor den Ferien bei der Schulleitung einzureichen und werden unter Berücksichtigung pädagogischer Gesichtspunkte entschieden.

Eine Beurlaubung direkt vor oder nach den Ferien wird prinzipiell nur einmal in der gesamten Grundschulzeit ausgesprochen.

Unterrichtsstoff, der versäumt wird, ist mit der Klassenleitung abzustimmen und nachzuarbeiten.