Umgang mit Beschwerden
Ein gutes Schulklima und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Eltern als Erziehungspartner liegt uns besonders am Herzen. Wenn es jedoch einmal Spannungen geben sollte, kommen Sie auf uns zu. Gemäß dem Motto „Störungen haben Vorrang“ werden Konflikte grundsätzlich ernst genommen, um Probleme im Hinblick auf die Schulqualität und Interaktion zwischen allen Beteiligten möglichst zeitnah und konstruktiv lösen zu können.
Anliegen werden dort bearbeitet, wo sie auftreten. Erst wenn auf dieser Ebene keine Lösung, keine Vereinbarung erarbeitet werden kann, ist die nächst höhere Instanz einzubeziehen. Die Schulaufsicht ist erst dann einzubeziehen, wenn bei Einhaltung des Beschwerdeweges keine innerschulische Lösung möglich ist. Folgende Zuständigkeitswege sind an der Hebbelschule zu beachten:
Intervention durch die Schulleitung
Handelt es sich bei dem Beschwerdeanlass um einen Konflikt, der eine unmittelbare Lösung erfordert, greift die Schulleitung ein und sorgt unter Einbeziehung aller beteiligten Personen für Aufklärung des Sachverhalts und Einleitung geeigneter Maßnahmen.
Beschwerdeführer/-in | Instanz 1 | Instanz 2 | Instanz 3 |
Schüler/-in | Kindersprechstunde/ Klassenrat/ betroffene Lehrkraft
| Klassenleitung | Schulleitung |
Sorgeberechtigte Eltern | betroffene Lehrkraft/ Klassenleitung | Klassenelternbeirat (Schulelternbeirat) | Schulleitung |