Hebbelschule Wiesbaden
Die Grundschule im Dichterviertel

Einzugsgebiet

Nach § 60 Abs. 3 und 63 Abs. 1 HSchG besteht für Grundschulen eine Schulbezirksbindung. Die Hebbelschule ist für die Kinder zuständig, die unmittelbar im Einzugsgebiet leben. Das Einzugsgebiet ist im Schulwegplan eingezeichnet. Das vom Schulträger entwickelte Straßenverzeichnis weist die Straßen genau aus, für die die Hebbelschule zuständig ist. 

 

Seit dem Schuljahr 2018/19 hat sich der Schulbezirk der Hebbelschule um folgende Straßen erweitert:

 

·         An der Ringkirche – die geraden Nummern 2 - 12

·         Erbacher Straße – alle Hausnummern

·         Kaiser-Friedrich-Ring – die ungeraden Nummern 9 - 37

·         Rauenthaler Straße – alle Hausnummern

·         Schiersteiner Straße – die ungeraden Nummern 7 bis 21

·         Wallufer Straße – alle Hausnummern

 

Liegen besondere Gründe vor, können die Sorgeberechtigten einen Gestattungsantrag bei der zuständigen Schule stellen und ihre gewünschte Schule benennen. Der Gestattungsantrag ist fristgerecht bei der zuständigen Schule einzureichen. Die Genehmigung behält sich das Staatliche Schulamt des Rheingau-Taunus-Kreises und der Landeshauptstadt Wiesbaden vor.