Vorzeitige Einschulung
Die Hebbelschule ist Mitglied im Netzwerk Hochbegabtenförderung und hat über viele Jahre wertvolle Erfahrungen mit Kindern mit besonderen Begabungen sammeln können.
Kinder haben individuelle Begabungen und Potentiale, die entdeckt und gefördert werden sollen.
Ihr Kind zeigt besondere Interessen und Begabungen für gewisse Themen, kann sich bereits erstaunlich lange aktiv und motiviert beschäftigen und möchte gerne schon bald in die Schule gehen? Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an die Schule und vereinbaren mit der Schulleitung einen Beratungstermin.
Die Entscheidung trifft die Schulleitung individuell auf das Kind bezogen. In den Beratungsprozess wird das Kind engmaschig eingebunden. Erfahrungsgemäß ist der Prozess bis zur Einschulung von Familie zu Familie individuell unterschiedlich und wird beratend begleitet.
Berücksichtigt werden auch die Einschulungsdiagnostik, ein schulärztliches Gutachtens, die Empfehlung der Kindertagesstätte oder weiterer Experten.
Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, kann die Aufnahme vom Ergebnis einer zusätzlichen schulpsychologischen Überprüfung der geistigen und seelischen Entwicklung abhängig gemacht werden.
Grundsätzliches
Kinder, die nach dem 01. Juli das sechste Lebensjahr vollenden (sogenannte Kann-Kinder), können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Der schriftliche Antrag sollte im Februar/März des Vorjahres bei der zuständigen Grundschule gestellt werden.
Vorzeitig aufgenommene Schülerinnen und Schüler werden mit der Einschulung schulpflichtig.
Antrag auf Vorzeitige Einschulung für das Schuljahr 2022/23 hier.
Antrag auf Vorzeitige Einschulung für das Schuljahr 2023/24 hier.
Auch individuelle, formlose Anträge werden angenommen.