Hebbelschule Wiesbaden
Die Grundschule im Dichterviertel

Krankmeldung

Ist Ihr Kind erkrankt, informieren Sie bitte bis 07:30 Uhr Ihre Klassenleitung indem Sie eine Abmeldung über die Kommunikations-App Sdui vornehmen. 

Nimmt Ihr Kind wieder am Unterricht teil, ist der Klassenleitung eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen.

Ist Ihr Kind länger als drei Tage oder unmittelbar vor oder nach den Ferien erkrankt, ist ein ärztliches Attest vorzulegen.

Kinder, die krankheitsbedingt nicht am Unterricht teilnehmen, sollen die Möglichkeit bekommen, versäumte Aufgaben nachzuarbeiten.

Es empfiehlt sich auf dem Elternabend eine Hausaufgabenpaten-Regelung zu vereinbaren, WER für WEN die Hausaufgaben im Krankheitsfall weiterleitet.

Kinder, die krankheitsbedingt nicht am Sportunterricht teilnehmen, sind vor dem Sportunterricht schriftlich zu entschuldigen, müssen dem Unterricht jedoch beiwohnen.

Corona ist aktuell nicht mehr meldepflichtig!

Hier finden Sie außerdem eine Broschüre zum Umgang mit Kopfläusen.

 

Meldepflichtige Krankheiten

Wenn Ihr Kind eine ansteckende Krankheit hat, darf es die Schule erst wieder besuchen, sobald keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.

Liegt eine ansteckende Krankheit vor, sind Sie als sorgeberechtigte Eltern verpflichtet unverzüglich eine Meldung in der Schule zu machen. Bitte beachten Sie diese Regelung (lt. Infektionsschutzgesetz) zum Schutz der Gesundheit aller!


 

Meldung ohne ärztliches Attest

  

 

Meldung mit ärztlichem Attest

Hepatitis A oder E

Masern

Mumps

Windpocken

Ringelröteln

Meningitis

Scharlach

Steptokokkenangina

Kopflausbefall

aktute  Gastroenteritis

Keuchhusten

Scabies (Krätze)

Impetigo (ansteckende  Borkenflechte)

Tuberkulose

Diphterie

EHEC

Shigeliose

Cholera

Typhus

Paratyphus

Polio

Pest

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