Krankmeldung
Ist Ihr Kind erkrankt, informieren Sie bitte bis 07:30 Uhr Ihre Klassenleitung indem Sie eine Abmeldung über die Kommunikations-App Sdui vornehmen.
Nimmt Ihr Kind wieder am Unterricht teil, ist der Klassenleitung eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen.
Ist Ihr Kind länger als drei Tage oder unmittelbar vor oder nach den Ferien erkrankt, ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
Kinder, die krankheitsbedingt nicht am Unterricht teilnehmen, sollen die Möglichkeit bekommen, versäumte Aufgaben nachzuarbeiten.
Es empfiehlt sich auf dem Elternabend eine Hausaufgabenpaten-Regelung zu vereinbaren, WER für WEN die Hausaufgaben im Krankheitsfall weiterleitet.
Kinder, die krankheitsbedingt nicht am Sportunterricht teilnehmen, sind vor dem Sportunterricht schriftlich zu entschuldigen, müssen dem Unterricht jedoch beiwohnen.
Corona ist aktuell nicht mehr meldepflichtig!
Hier finden Sie außerdem eine Broschüre zum Umgang mit Kopfläusen.
Meldepflichtige Krankheiten
Wenn Ihr Kind eine ansteckende Krankheit hat, darf es die Schule erst wieder besuchen, sobald keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.
Liegt eine ansteckende Krankheit vor, sind Sie als sorgeberechtigte Eltern verpflichtet unverzüglich eine Meldung in der Schule zu machen. Bitte beachten Sie diese Regelung (lt. Infektionsschutzgesetz) zum Schutz der Gesundheit aller!
Meldung ohne ärztliches Attest
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Meldung mit ärztlichem Attest |
Hepatitis A oder E Masern Mumps Windpocken Ringelröteln Meningitis Scharlach Steptokokkenangina aktute Gastroenteritis Keuchhusten | Scabies (Krätze) Impetigo (ansteckende Borkenflechte) Tuberkulose Diphterie EHEC Shigeliose Cholera Typhus Paratyphus Polio Pest VHF |